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Alleinerziehend

Unterhaltsvorschuss

Staatliche Zahlung, wenn der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt.

Worum geht es?

Unterhaltsvorschuss kann Kindern bis zum 18. Geburtstag zustehen, die überwiegend von einem Elternteil betreut werden und keinen ausreichenden Unterhalt erhalten.

Regelstand geprüft17.08.2026 · Familienportal des BundesOffizielle Quelle öffnen ↗

Wer sollte genauer prüfen?

  • Alleinerziehende mit einem minderjährigen Kind im gemeinsamen Haushalt
  • Familien mit ausbleibenden, unregelmäßigen oder zu niedrigen Unterhaltszahlungen
  • Bei 12- bis 17-Jährigen: Haushalte, die die zusätzlichen Einkommensregeln erfüllen

Typische Unterlagen

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Meldebescheinigung und Ausweisdokument
  • Unterhaltstitel oder Nachweise über ausbleibende Zahlungen
  • Bei älteren Kindern gegebenenfalls Schul- und Einkommensnachweise

Dein nächster Schritt

  • Zuständige Unterhaltsvorschussstelle beim Jugendamt finden
  • Zahlungsverlauf und vorhandene Unterlagen sammeln
  • Antrag bei der örtlichen Stelle einreichen

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